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FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 332/99 AO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass von Nachzahlungszinsen bei geänderter Steuerfestsetzung ; Ablehnung des Erlasses von Nachforderungszinsen ; Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen einer GmbH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Erlass von Nachzahlungszinsen bei geänderter Steuerfestsetzung wegen nachträglichen Verzichts auf Steuerbefreiung eines Grundstücksumsatzes - Ablehnung des Erlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer 1992
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UStG § 9
Erlass von Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer-Option
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 332/99 AO
- BFH, 23.10.2003 - V R 2/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 372
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.07.1996 - V R 18/95
Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den …
Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 332/99
In diesem Fall liefe die Erhebung von Nachzahlungszinsen dem Gesetzeszweck zuwider (so auch der BFH im Urteil vom 11.07.1996 V R 18/95, BStBl. II 1997, 259, 260). - BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen …
Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 332/99
Liquiditäts- oder Zinsvorteile sollen aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer abgeschöpft werden (vgl. zur Gesetzesbegründung Bundestagsdrucksache 11/2157, 194 sowie Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20.09.1995 X R 86/94. - BFH, 05.06.1996 - X R 234/93
Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines …
Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 332/99
Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1996, 53, 54), und zwar unabhängig davon, wer für die Entstehung und die Höhe der Nachzahlungszinsen verantwortlich ist (vgl. Urteil des BFH vom 05.06.1996 X R 234/93, BStBl. II 1996, 503, 504).